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Burgenländische Schulassistenz (BSA)

Unter Schulassistenz versteht man Personen zur Begleitung und pflegerischen Betreuung von Kindern mit Behinderung in Pflichtschulen, um diesen die Teilnahme am Schulunterricht zu ermöglichen.

Dabei führen SchulassistentInnen in der Regel folgende Tätigkeiten aus:
 
  • Mobilitätshilfe (Begleitung inner- und außerhalb des Schulgebäudes etc.)
  • Unterstützung beim Umkleiden
  • Betreuung der Kinder im Unterricht unter Anleitung der LehrerInnen
  • Unterstützung bei der Hygiene und Nahrungsaufnahme
  • Mitwirkung im Gesundheitsbereich

 

Anträge zur Gewährung von Schulassistenz sind direkt bei der Schulleitung zu stellen. Die Entscheidung  über die Gewährung wird von einer in der jeweiligen Bildungsregion eingerichteten Kommission getroffen. Anschließend erfolgt die Mitteilung, ob eine SchulassistentIn gewährt werden kann, durch die örtlich zuständigen Dienstorte des Landesschulrates

 
Die Förderung der Burgenländischen Schulassistenz erfolgt nach dem Bgld. SHG 2000 entsprechend den geltenden Richtlinien in Form von Übernahme der Gehaltskosten der Schulassistenz durch die Burgenländische Landesregierung.

Projektleitung:
DSM Verena Stiegler

Sozialtherapeutisches Zentrum
Neusiedlerstraße 60
7000 Eisenstadt

T: 0664 848 14 76
F: 02682/720 90 19
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