Burgenländische Schulassistenz (BSA)
Unter Schulassistenz versteht man Personen zur Begleitung und pflegerischen Betreuung von Kindern mit Behinderung in Pflichtschulen, um diesen die Teilnahme am Schulunterricht zu ermöglichen.
- Mobilitätshilfe (Begleitung inner- und außerhalb des Schulgebäudes etc.)
- Unterstützung beim Umkleiden
- Betreuung der Kinder im Unterricht unter Anleitung der LehrerInnen
- Unterstützung bei der Hygiene und Nahrungsaufnahme
- Mitwirkung im Gesundheitsbereich
Anträge zur Gewährung von Schulassistenz sind direkt bei der Schulleitung zu stellen. Die Entscheidung über die Gewährung wird von einer in der jeweiligen Bildungsregion eingerichteten Kommission getroffen. Anschließend erfolgt die Mitteilung, ob eine SchulassistentIn gewährt werden kann, durch die örtlich zuständigen Dienstorte des Landesschulrates.
Projektleitung:
DSM Verena Stiegler
Sozialtherapeutisches Zentrum
Neusiedlerstraße 60
7000 Eisenstadt
T: 0664 848 14 76
F: 02682/720 90 19
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