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Seit Jahren wird einer stetig steigenden Zahl von Kindern mit Behinderungen eine zusätzliche pflegerische und/oder soziale Betreuung (Eingliederungshilfe) im Unterricht bzw. im Kindergarten nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 gewährt. Die Eingliederungshilfen stehen Kindern mit Behinderung unterstützend zur Seite, damit sie ihren Schul- oder Kindergartenalltag erfolgreich bewältigen können. Dabei führen Eingliederungshilfen in der Regel folgende Tätigkeiten aus:
Die Entscheidung über die Finanzierung der Eingliederungshilfen liegt bei den Sozialämtern der Bezirkshauptmannschaften. Den Antrag dazu stellen die Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Sozialämter entscheiden aufgrund von Gutachten und der Kriterien, die im §18 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 festgelegt sind. Seit 1. September 2009 gibt es seitens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung eine organisatorische Neuordnung, die besagt, dass Eingliederungshilfen von RETTET DAS KIND Österreich/Burgenland angestellt werden, sofern dies nicht vom zuständigen öffentlichen oder privaten Schul- bzw. Kindergartenerhalter übernommen wird. Die Kosten der Eingliederungshilfen werden von der Burgenländischen Landesregierung getragen. Fachbereichsleitung: Sozialtherapeutisches Zentrum Telefon: 02682/720 90 17 |
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